Update: CO₂-Aufnahmen gelöscht — aber nicht aufgegeben

Update: CO₂-Aufnahmen gelöscht — aber nicht aufgegeben

· 2026-06-22

Was bisher geschah

Im April 2025 hatten die Tierschützer Anna Schubert und Hendrik Haßel mit versteckten Kameras dokumentiert, wie Schweine bei der CO₂-Betäubung in einem Schlachthof in Lohne (Niedersachsen) in Panik geraten, nach Luft schnappen und leiden. Die Aufnahmen wurden auf Instagram veröffentlicht — und Millionen Menschen sahen, was hinter den verschlossenen Türen deutscher Schlachthöfe passiert.

Der Betreiber, Brand Qualitätsfleisch, klagte. Das Landgericht Oldenburg gab dem Konzern recht. Die Tierschützer legten Berufung ein. Am 9. Juni 2026 entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 45/25): Die Berufung wurde weitgehend zurückgewiesen.

Das Urteil im Detail

Das OLG Oldenburg verurteilt Anna Schubert zur Unterlassung der Verbreitung der heimlich aufgenommenen Bilder und Videos — überall dort, wo Schweine bei der CO₂-Betäubung, technische Anlagen oder sie selbst zu sehen sind. Für jeden Verstoß gegen diese Auflage kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.

Zusätzlich haften beide Aktivisten dem Grunde nach für den finanziellen Schaden, der dem Konzern durch die Verbreitung entstanden ist. Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 110.000 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Begründung des Gerichts: Die CO₂-Betäubung sei vom Gesetzgeber anerkannt und müsse grundsätzlich hingenommen werden. Ein rechtfertigender Notstand zum Schutz der Tiere wurde nicht anerkannt.

Die Löschung am Freitag

Kein Gericht hat angeordnet, dass der Instagram-Kanal geleert werden muss. Das machen Anna und Hendrik selbst — weil sie unter der Drohung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld keine andere Wahl sehen. Genau das ist der Punkt.

Es geht nicht um eine formelle Löschungsanordnung. Es geht um die Wirkung, die eine solche Klage entfaltet: Anwaltskosten, Verfahrensjahre, Forderungen, die einen normalen Menschen finanziell ruinieren können. Die Löschung ist der Beweis, dass die Methode funktioniert.

Was ist eine SLAPP-Klage?

SLAPP steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation — eine Klage, deren eigentliches Ziel nicht das Urteil ist, sondern die abschreckende Wirkung davor und danach. Solche Klagen werden weltweit eingesetzt, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Beklagten und unabhängige Beobachter sprechen im Fall des Schlachthofprozesses von einer SLAPP-Klage.

Hendrik Haßel bringt es auf den Punkt: „Wer kann es sich nach diesem Urteil noch leisten, Kritik öffentlich zu äußern, wenn dafür 100.000 Euro Schadensersatz drohen?"

Die CO₂-Betäubung — was auf den Aufnahmen zu sehen war

Die Bilder zeigen die CO₂-Betäubung, wie sie in vielen deutschen Schweineschlachthöfen Standard ist. Die Tiere werden in Gondeln getrieben und mit einem Aufzug in eine Grube mit hoher CO₂-Konzentration abgesenkt. Dort atmen sie das Gas ein, bis sie das Bewusstsein verlieren.

Die Methode ist nach EU-Recht als Betäubungsverfahren zugelassen. Wer die Aufnahmen gesehen hat, beschreibt jedoch etwas anderes als ein ruhiges Einschlafen: Panik, Atemnot, Schmerzen. Wissenschaftliche Studien bestätigen diese Beobachtungen seit Jahren. Dennoch bleibt das Verfahren legal.

Aber sie geben nicht auf

Anna und Hendrik kämpfen weiter — auf mehreren Ebenen:

  • Nichtzulassungsbeschwerde: Da das Gericht keine Revision zugelassen hat, versuchen sie es über diesen Weg vor einem höheren Gericht.
  • Verbandsklage: Parallel läuft eine Klage von Tierschutzverbänden gegen die CO₂-Betäubung.
  • Kampagne & Petition: Auf schlachthofprozess.org können alle unterschreiben — für das Recht auf Veröffentlichung von Bildmaterial, das Tierleid dokumentiert, und gegen die Kriminalisierung von Tierschützern.

Was das für den Tierschutz bedeutet

Das Urteil bindet Anna Schubert und Hendrik Haßel. Es bindet nicht die Presse. Medien dürfen weiterhin berichten — solange sie es tun. Aber für Privatpersonen und Aktivistinnen ist die Botschaft klar: Wer Missstände aufdeckt, trägt das finanzielle Risiko. Wer sie verursacht, läuft weiter.

Parallel diskutiert die Politik verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Doch der Referentenentwurf lässt bis zu 95 Prozent der Betriebe aus. Die Logik ist erschreckend: Kameras ja, aber nur wenn der Betrieb sie kontrolliert. Wer unabhängig dokumentiert, wird bestraft.

Transparenz wird bestraft, nicht Tierquälerei. Das ist kein Tierschutz. Das ist Geheimnisschutz.

Was Sie tun können

  • Unterschreiben: Die Petition auf schlachthofprozess.org fordert das Recht auf Veröffentlichung von Bildmaterial, das Tierleid dokumentiert.
  • Teilen: Teilen Sie diesen Artikel. Die Aufnahmen dürfen zwar von den Aktivisten nicht mehr verbreitet werden — aber Berichterstattung darüber ist weiterhin erlaubt.
  • Bleiben Sie informiert: Folgen Sie uns auf Instagram und hier auf tierschutz-redaktion.de.

Quellen

  • OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2026 (Az. 13 U 45/25)
  • this-is-vegan.com (18.06.2026): Ausführlicher Bericht inkl. SLAPP-Einordnung
  • schlachthofprozess.org: Offizielle Kampagnenseite von Anna Schubert und Hendrik Haßel
  • LTO.de: Rechtliche Einordnung des Urteils
  • Eigener Bericht vom 09.06.2026: Schadensersatz für die Wahrheit

Mehr zu unserer Arbeitsweise: Quellen und Transparenz.