Tierheime klagen – und ihr?

Tierheime klagen – und ihr?

· 2026-06-02

Tierschutzbund verklagt Bundesregierung wegen Tierheim-Finanzierung

Verfassungsklage wegen Tierheim-Finanzierung: Deutscher Tierschutzbund zieht vor Gericht

In einer beispiellosen juristischen Auseinandersetzung hat der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit vier lokalen Tierschutzvereinen eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Rechtsstreit wird vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt und markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der Debatte um die staatliche Verantwortung für den Tierschutz. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werde seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nicht nachkommen.

Der Konflikt zwischen Verfassung und Realität

Der Kern des Konflikts liegt in der Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Auftrag und der politischen Praxis. Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. Diese Verankerung war damals ein historischer Schritt, der dem Schutz der Mitgeschöpfe den Rang eines verfassungsrechtlichen Gutes verleihen sollte. Doch wie der Deutsche Tierschutzbund nun moniert, sieht die Realität vielerorts anders aus.

Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen bundesweit vor einem finanziellen Kollaps. Während die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und medizinische Betreuung von Fund- und Abgabetieren stetig steigen, fehlt es an einer angemessenen finanziellen Unterstützung durch den Bund. Die Kläger werfen der Bundesregierung vor, diese Notlage zu ignorieren und ihre Verantwortung aus dem Staatsziel Tierschutz nicht wahrzunehmen.

Die Klage: Untätigkeit des Bundesministeriums

Mit der eingereichten Untätigkeitsklage soll gerichtlich geklärt werden, ob aus dem Staatsziel Tierschutz eine konkrete Handlungspflicht des Bundes resultiert. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, formuliert das Ziel der Klage deutlich: Ein Gericht muss feststellen, dass der Bund durch das Staatsziel verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz direkt zu unterstützen.

Es reicht nach Ansicht der Kläger nicht aus, den Tierschutz lediglich als abstraktes Ziel im Grundgesetz zu nennen, ohne die notwendigen finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Klage richtet sich spezifisch gegen die Untätigkeit des zuständigen Ministeriums, das es versäumt habe, die Einrichtungen, die die Hauptlast der tierischen Not tragen, ausreichend zu fördern.

„Nischenpolitik" statt Verfassungsauftrag

Die Situation wird von den Tierschützern als skandalös bezeichnet. Die Kritik lautet, dass der Tierschutz in der aktuellen Politik oft nur als „Nischenpolitik" behandelt wird, obwohl er Verfassungsrang besitzt. Diese Herabstufung eines verfassungsrechtlichen Gutes zu einem nachrangigen politischen Thema führe dazu, dass Tierheime alleingelassen werden.

Die Folgen dieser Politik sind spürbar: Ohne ausreichende Mittel können Tierheime ihre Aufgaben kaum noch bewältigen. Dies betrifft nicht nur das Wohl der Tiere in den Einrichtungen, sondern auch die gesellschaftliche Funktion der Tierheime als Auffangstationen für vernachlässigte und ausgesetzte Tiere. Wenn diese Einrichtungen kollabieren, hat dies direkte Auswirkungen auf den gesamten Tierschutz in Deutschland.

Was Bürgerinnen und Bürger tun können

Angesichts dieser gravierenden Vorwürfe ruft der Deutsche Tierschutzbund die Öffentlichkeit zum Handeln auf. Da die politische Ebene derzeit untätig erscheint, ist der Druck aus der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Es gibt mehrere konkrete Möglichkeiten, wie Interessierte die Situation verbessern können:

  • Unterstützung vor Ort: Da die direkte finanzielle Hilfe durch den Bund ausbleibt, sind lokale Tierheime auf private Unterstützung angewiesen. Dies kann durch Spenden, die Übernahme von Patenschaften für einzelne Tiere oder durch ehrenamtliche Mitarbeit geschehen.
  • Politische Einflussnahme: Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Bundestagsabgeordneten direkt zu kontaktieren. In Schreiben kann eine angemessene Finanzierung der Tierheime durch den Bund gefordert werden. Nur durch politischen Druck kann das Thema aus der „Nische" geholt werden.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Es ist wichtig, den Skandal sichtbar zu machen. Das Teilen von Informationen über die Missstände und die laufende Klage hilft, das Bewusstsein für die finanzielle Not der Tierheime zu schärfen.

Ausblick auf das Verfahren

Das Verwaltungsgericht Köln wird nun über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage entscheiden. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Tierschutzpolitik in Deutschland haben. Sollte das Gericht den Klägern recht geben, wäre dies ein Präzedenzfall, der den Bund zwingen würde, seine Förderpolitik für den praktischen Tierschutz grundlegend zu überdenken und anzupassen.

Bis dahin bleibt die Situation für viele Tierheime prekär. Die Klage unterstreicht die Dringlichkeit des Themas und macht deutlich, dass das Staatsziel Tierschutz mehr ist als nur ein Satz im Grundgesetz – es ist ein Auftrag, der erfüllt werden muss.


Quelle: Informationen basieren auf der Pressemitteilung und den Angaben des Deutschen Tierschutzbundes sowie der Instagram-Veröffentlichung der tierschutz-redaktion.

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