Durchsuchung im Wildpark Potzberg: Ermittlungen richten sich auf den Umgang mit Futtertieren
Im Wildpark und Greifvogelzoo im Nordpfälzer Bergland haben Polizei, Veterinäramt und weitere Behörden am Mittwoch, 16. September 2026, eine rund zehnstündige Durchsuchung durchgeführt. Das teilten die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz am 17. September 2026 gemeinsam mit. Die Kriminaldirektion Kaiserslautern ermittelt seit Juli gegen den Betreiber der Einrichtung. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Die Durchsuchung erfolgte auf Anordnung des Amtsgerichts Kaiserslautern. Neben dem Gelände des Wildparks und Greifvogelzoos wurden auch die Wohn- und Geschäftsräume des Betreibers durchsucht. Beteiligt waren Kräfte des Veterinäramts und des Kommunalen Vollzugsdienstes der Kreisverwaltung Kusel sowie Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik und des Polizeipräsidiums Westpfalz. Die Polizei setzte außerdem eine Drohne ein.
Nach Angaben der Behörden waren der Inhaber und die Beschäftigten des Parks während der Durchsuchung anwesend. Sie hätten gut mit den beteiligten Stellen kooperiert.
Keine Anhaltspunkte beim regulären Tierbestand
Der Wildpark und Greifvogelzoo ist nach öffentlich zugänglichen Angaben etwa 30 Hektar groß. Auf dem Gelände werden offiziell rund 800 Tiere gehalten. In Bezug auf diesen regulären Tierbestand ergaben sich nach dem mitgeteilten Ermittlungsstand keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Tiere wurden im Zuge der Durchsuchung nicht sichergestellt.
Diese Feststellung ist für die Einordnung des Falls entscheidend: Der Verdacht betrifft nach derzeitigem Stand nicht allgemein die Haltung des regulären Tierbestands. Die Behörden erklären vielmehr, dass sich die Verdachtsmomente aus strafrechtlicher Sicht teilweise bestätigt hätten, teilweise jedoch nicht. Die Mitteilung beschreibt einen laufenden Ermittlungsstand und kein abgeschlossenes Verfahren.
Rattenzucht mit vermutlich mehreren tausend Tieren
Weiterer Klärungsbedarf besteht bei einer Rattenzucht, die Polizei und Veterinäramt auf dem Gelände feststellten. Nach Einschätzung der Behörden handelt es sich vermutlich um mehrere tausend Tiere. Diese werden demnach als Futter für Greifvögel gehalten.
Der Vorwurf gegen den Betreiber bezieht sich auf die Tötung dieser Tiere vor der Verfütterung. Die Behörden werfen ihm vor, die Ratten unsachgemäß getötet zu haben. Deshalb kommt nach ihrer Bewertung ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz in Betracht. Wie die Tiere getötet worden sein sollen und auf welche konkreten Feststellungen sich der Verdacht stützt, wird in der gemeinsamen Mitteilung nicht näher ausgeführt. Die Ermittlungen dauern an.
Was das Tierschutzgesetz in diesem Zusammenhang schützt
Die Ermittlungsbehörden verweisen darauf, dass sich strafbar macht, wer Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund tötet. Strafbar kann außerdem sein, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Gleiches gilt für länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden.
Der Fall verdeutlicht damit einen wichtigen Grundsatz des Tierschutzes: Die behördliche Prüfung endet nicht bei den Tieren, die Besucherinnen und Besucher in einem Wildpark sehen. Auch der Umgang mit Tieren, die zur Verfütterung gehalten werden, kann Gegenstand tierschutzrechtlicher und strafrechtlicher Ermittlungen sein. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Verstoß vorliegt, müssen die laufenden Untersuchungen klären.
Separates Ermittlungsverfahren wegen einer Waffe
Bei der Durchsuchung des Wohnanwesens des 60-jährigen Betreibers stellte die Polizei zudem eine Pistole und Munition sicher. Für diese konnte der Mann nach Behördenangaben keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen. Bei der Pistole handelt es sich mutmaßlich um ein Erbstück. Die Polizei ermittelt deshalb wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Im Zusammenhang mit diesem Fund stellte die Kreisverwaltung Kusel auch jene Waffen sicher, die sich legal im Besitz des Betreibers befanden. Dieser Teil des Verfahrens ist vom tierschutzrechtlichen Verdacht zu unterscheiden.
Was Leserinnen und Leser jetzt tun können
- Ermittlungsstand und Urteil trennen: Die Vorwürfe zur Rattenzucht werden geprüft. Eine abschließende strafrechtliche Bewertung liegt laut Behördenmitteilung noch nicht vor.
- Unterschiede im Tierbestand beachten: Beim regulären Tierbestand wurden keine Anhaltspunkte für einen Verstoß festgestellt. Der verbleibende Verdacht betrifft den Umgang mit den als Futter gehaltenen Ratten.
- Keine unbestätigten Einzelheiten verbreiten: Über die konkrete Art der mutmaßlich unsachgemäßen Tötung macht die Quelle keine Angaben.
- Konkrete Beobachtungen melden: Wer mögliche Verstöße gegen den Tierschutz beobachtet, sollte sich mit nachvollziehbaren Angaben an die zuständigen Behörden wenden, statt unbelegte Vorwürfe öffentlich weiterzugeben.
- Weitere Mitteilungen abwarten: Maßgeblich für die weitere Bewertung sind die Ergebnisse der noch laufenden Ermittlungen.
Quellen: Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und Polizeipräsidium Westpfalz – aktueller Ermittlungsstand | Weitere Infos
